Anschrift

 

Rechtsanwältin

Monika Burkard
Am Watschelweg 5
36100 Petersberg

 

Tel. 0661-6790342
Fax. 0661-6790339
E-Mail: info@ra-burkard.de

 

Übersicht

Rechtliche Fragen
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Straße, Postleitzahl und Ort) beantwortet werden.

 

Rechtsanwaltshonorar
Zum 01.07.2004 wurde die bisherige BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV) ersetzt.

 

Gebühren für Online-Rechtsberatung
Gemäß Nr. 2102 VV RVG  liegt die Gebühr für eine Erstberatung bei maximal 190,00 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Beschränkung auf 190,00 € für eine erste Beratung kommt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn der Mandant Verbraucher ist. Bei Unternehmern oder selbstständig beruflich Tätigen gilt die Beschränkung nicht.

 

Über die Höhe der für Sie anfallenden Erstberatungsgebühren kann ich erst nach Prüfung des Sachverhaltes entscheiden. Es ist deshalb notwendig, dass Sie mir per Mail oder Fax den Sachverhalt und Ihre Fragen zusenden, mit der ausdrücklichen Bitte, die entstehenden Kosten mitzuteilen.
Ich informiere Sie dann über die anfallenden Kosten und Sie entscheiden über meine Beauftragung.
Fehlt der Zusatz, daß Sie zunächst über die Kosten informiert werden wollen, dann gehe ich von einer verbindlichen Beratungsanfrage aus.

 

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so kann diese unter Umständen auch die Kosten für die Erstberatung übernehmen. Dazu benötigen Sie eine Deckungszusage. Nehmen Sie deshalb, bevor Sie sich an mich wenden mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt auf. Wenn eine Deckungszusage vorliegt, kann ich meine Kosten direkt mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen.

 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und nur über ein niedriges Einkommen verfügt, erhält unter Umständen Beratungshilfe oder auch Prozesskostenhilfe. Hierzu müssen in jedem Fall die persönlichen Einkommensverhältnisse geprüft werden.

 

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