Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht werde ich gleichermaßen für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer tätig.

Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Reduzierter Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. Der Schwellenwert für eine Anwendung des Gesetzes wurde von 5 auf 10 Mitarbeiter angehoben.
  • Vereinfachte Sozialauswahl bei Kündigungen. Die Kriterien für die Sozialauswahl wurden auf vier Faktoren reduziert: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
  • Gesetzliche Abfindungsregelung: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
  • einheitliche Klagefrist bei Kündigungen von drei Wochen
  • Erleichterungen für Existenzgründer bei Neueinstellungen: Befristete Arbeitsverträge bis zur Dauer von vier Jahren möglich

Wichtige Gesetze:

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